Befahrensregeln Nord- und Ostsee (DE)

 

Nationalparks Wattenmeer SH, HH und Niedersachsen

Seit April 2023 ist die geänderte Nordseebefahrensverordnung in Kraft. Die 3-Stunden-Regel gibt es nicht mehr. Das Befahren ist in Allgemeinen Schutzgebieten (früher Zone I, jetzt ASG) jetzt also generell erlaubt sofern genügend Wasser unterm Kiel ist. Betreten des Watts ist nicht mehr erlaubt.

In Besonderen Schutzgebieten (früher RSG/VSG, jetzt BSG) ist wie gehabt innerhalb derSchutzzeiten weder Befahren noch Betreten erlaubt. Außerhalb der Schutzzeiten sind BSG wie ASG zu betrachten.

 

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In betonnten oder beprickten Fahrwassern ist das Befahren generell erlaubt, auch wenn diese durch BSG führen.


Ausnahmen: An Ausgewiesenen Trittsteinen ist das Betreten des Watts erlaubt. In Wasserwanderwegen und Traditionsrouten ist das Befahren erlaubt. Trittsteine, Wasserwanderwege und Routen werden nicht in den amtlichen Karten stehen und müssen selbst erarbeitet werden.

 

Zum Artikel "Neue Befahrensverordnung" von Wolfhard Baader geht es hier.

Zum Merkblatt mit den wichtigsten Bestimmungen von Wolfhard Baader geht es hier.

Zu der Übersichtskarte für Nordfriesland geht es hier und zur Übersichtskarte für Ostfriesland geht es hier.

Zum Verordnungstext geht es hier.

Zur Liste der Trittsteine und Routen, erstellt von Steffen Wagner geht es hier.

 

Nationalparks in Mecklenburg-Vorpommern

Zone 1
NP Vorpommersche Boddenlandschaft (Darß bis W-Rügen), NP Jasmund (Kreideküste Ostrügen), Biosphärenreservat Südost Rügen Zone 1: Befahren nur in ausgewiesenen Fahrwassern erlaubt.

Zone 2
Befahren für nicht durch Maschinenkraft getriebene Fahrzeuge auch außerhalb der ausgewiesenen Fahrwasser erlaubt. An einigen Strandabschnitten des Strelasundes und des Biosphärenreservats Südostrügen Abstand vom Strand halten und Anlanden verboten.

 

Das Betreten

 

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Nationalpark und Biosphärenreservat Mecklenburg-Vorpommern

Betreten in den Zonen 1 nur auf ausgewiesenen Wegen. Ausnahme: im NP Jasmund der Strandabschnitt unterhalb des Kreidekliffs von Saßnitz bis Lohme. Das Anlanden ist dort aber verboten.

 

Freiwillige Selbstbeschränkung aller Wassersportler

Primaerduenen Langeoog fre kleinIm NP SH sollen während der Hauptmauserzeit der Brandenten (10. Juli - bis 10. September) im Dithmarscher Watt die Fahrwasser Bielshövener Loch, Flackstrom, Schatzkammer, Klotzenloch und Dieksander Priel auf freiwilliger Basis nicht befahren werden. Das Wesselburener Loch soll wegen großer Robbenbestände gemieden werden. Gleichermaßen sind auch im NP HH und Niedersachsen Robben- und Vogelansammlungen zu meiden oder mit höchster Rücksicht zu passieren.


Ausführliche Kenntnisse zu den Bestimmungen in den Nationalparks werden in den Kursen der Salzwasserunion vermittelt. 

 

 Weitere Informationen, z.B. Gesetzestexte:

- Nationalpark Wattenmeere: www.wattenmeer-nationalpark.de

- Schutzgebiete in MecPom: www.m-vp.de/sehenswertes/nationalparks.htm